Antwort: Hilfe von der regionalen Schulberatungsstelle..
Bei solchen Fällen kann man sich an die regionale Schulberatungsstelle wenden und sich dort ggf. gemeinsam mit den Eltern oder dem/ der volljährigen Schüler*in beraten lassen. Alternativ können sich die Lehrkräfte auch anonym beraten lassen.
Anmeldebogen zur schülerbezogenen Beratung
Weiterführende Informationen
Zur Website der Regionalen Schulberatungsstelle
Kontakt:
RSB Recklinghausen
Paulusstr. 47
45657 Recklinghausen
Telefon 02361 / 92678320
Telefax 02361 / 53 688824
E-Mail:rsb-mitte@kreis-re.de
Bülserstr. 172
45966 Gladbeck
Telefon 02043 / 23193
Telefax 02043 / 204473
E-Mail:rsb-west@kreis-re.de
Bahnhofstr. 98
44575 Castrop-Rauxel
Telefon 02305-3062970
Telefax 02305-53682970
E-Mail:rsb-mitte@kreis-re.de
Antwort: Suchfunktion auf BERUFENET..
Im Bereich der 2-jährigen Berufsausbildung stehen verschiedene Bereiche offen. Ob im starken Kontakt mit Kunden als Verkäufer*in, eher handwerklich als Ausbaufacharbeiter*in oder Änderungsschneider*in, auf BERUFENET kann direkt in der Suchfunktion nach Ausbildungen gefiltert werden, die nur 2 Jahre dauern und die entsprechenden Informationen abgerufen werden.
Schlagworte
Antwort: Suchfunktion auf BERUFENET..
Das Spektrum der Ausbildungsberufe ist riesig. Genauer informieren kann man sich über BERUFENET. Hier kann konkret nach Berufen gesucht, aber auch nach Bereichen gefiltert angezeigt werden, welche Möglichkeiten es im Bereich der Ausbildung gibt.
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Antwort: Unterschiedliche Zuständigkeiten für Anerkennungen..
Eine Anerkennung von Zeugnissen, Abschlüssen oder Leistungen kann sich lohnen, damit man in Deutschland schulisch oder beruflich voran kommt. Man sollte aber bedenken, dass nicht in allen Fällen dazu geraten werden kann, eine Anerkennung anzustreben. Sind z.B. wichtige Unterlagen nicht mehr vorhanden, kann es sehr schwierig werden. Oder bei einer Anerkennung wird nicht mehr als die Versetzung in eine 7. Klasse bescheinigt. Dann wäre es sinnvoller, erst gar nicht eine Anerkennung zu versuchen, sondern sich in der Schule anzustrengen, denn so kommt man wahrscheinlich schneller und besser zum Ziel.
Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten für Anerkennungen. Ein paar Beispiele:
- Anerkennung von Zeugnissen (allgemeinbildende Schulen): Bezirksregierung Düsseldorf (Abitur)
- Anerkennung von Zeugnissen (allgemeinbildende Schulen): Bezirksregierung Köln (alles bis zum Abitur)
Daneben gibt es noch viele weitere Anerkennungsfälle: z.B. Berufsausbildungen, Studium, berufliche Tätigkeiten. In vielen Fällen hilft da die Datenbank „Anabin“.
Weiterführende Informationen
Zur Website der Bezirksregierung Düsseldorf
Zur Website der Bezirksregierung Köln
Zur Website Anabin - Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Antwort: Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene..
Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ist es einfach. Diese Personen müssen eine Schule besuchen und die Schulen haben die Aufgabe, ihnen die deutsche Sprache beizubringen. In manchen Fällen können Eltern für ihre Kinder auch einen herkunftssprachlichen Unterricht bekommen, der zusätzlich zum regulären Unterricht gegeben wird. Das ist übrigens alles unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sondern hängt nur vom Alter und vom Wohnsitz ab.
Schwieriger wird es bei Erwachsenen. Da stellt sich die Frage, ob ein Sprachkurs freiwillig besucht wird bzw. wer für den Sprachkurs zahlt. Weil es im Kreis Recklinghausen sehr viel dazu gibt, sollte man unbedingt zu einer Beratungsstelle gehen. Für Jugendliche gibt es den Jugendmigrationsdienst (JMD), für Erwachsene (älter als 27 Jahre) die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE).
Weiterführende Informationen
Kontakt
Jugendmigrationsdienst (JMD)
Standort Marl
Ernst-Reuter-Haus
Sperberweg 3
45772 Marl
Tel.: 02365/ 6991558
E-Mail: m.kozaronek @awo-msl-re.de
Standort Herten
Haus der Kulturen
Vitusstr. 20
45699 Herten
Tel.: 02366/ 1807-14
E-Mail: e.uykun-tuerk @haus-der-kulturen.de
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) des Caritasverbandes für die Stadt Recklinghausen e.V.
Mühlenstraße 27
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361/ 5890660
E-Mail: o.peters @caritas-recklinghausen.de
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Antwort: Arbeitserlaubnis und Zugangsvoraussetzungen..
Eine Ausbildung kann jeder beginnen der eine Arbeitserlaubnis hat. Diese steht in den Dokumenten die von der Ausländerbehörde ausgegeben werden. Weiterhin gibt es für einige Berufe Zugangsvoraussetzungen die an bestimmte Schulabschlüsse gekoppelt sind.
Weiterführende Informationen gibt es bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur
E-Mail: recklinghausen.berufsberatung@arbeitsagentur.de
Tel.: 02361 40 1000
Eine individuelle Beratung bietet auch das Projekt ELNet plus für den Kreis Recklinghausen, Gelsenkirchen und Bottrop an.
Der Kontakt kann über
RE/init e.V.
ELNet plus
Mathias Stratmann
mathias.stratmann@reinit.de
Am Steintor 3
45657 Recklinghausen
Tel.: (0 23 61) 30 21 300
Fax: (0 23 61) 30 21 444
Web: www.reinit.de
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