Antwort: Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene..
Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ist es einfach. Diese Personen müssen eine Schule besuchen und die Schulen haben die Aufgabe, ihnen die deutsche Sprache beizubringen. In manchen Fällen können Eltern für ihre Kinder auch einen herkunftssprachlichen Unterricht bekommen, der zusätzlich zum regulären Unterricht gegeben wird. Das ist übrigens alles unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sondern hängt nur vom Alter und vom Wohnsitz ab.
Schwieriger wird es bei Erwachsenen. Da stellt sich die Frage, ob ein Sprachkurs freiwillig besucht wird bzw. wer für den Sprachkurs zahlt. Weil es im Kreis Recklinghausen sehr viel dazu gibt, sollte man unbedingt zu einer Beratungsstelle gehen. Für Jugendliche gibt es den Jugendmigrationsdienst (JMD), für Erwachsene (älter als 27 Jahre) die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE).
Weiterführende Informationen
Kontakt
Jugendmigrationsdienst (JMD)
Standort Marl
Ernst-Reuter-Haus
Sperberweg 3
45772 Marl
Tel.: 02365/ 6991558
E-Mail: m.kozaronek @awo-msl-re.de
Standort Herten
Haus der Kulturen
Vitusstr. 20
45699 Herten
Tel.: 02366/ 1807-14
E-Mail: e.uykun-tuerk @haus-der-kulturen.de
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) des Caritasverbandes für die Stadt Recklinghausen e.V.
Mühlenstraße 27
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361/ 5890660
E-Mail: o.peters @caritas-recklinghausen.de
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