FAQ: Häufige Fragen und Antworten

„Was ich mich schon die ganze Zeit gefragt habe..!“

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Bildungsakteur*innen im Kreis Recklinghausen unter den Nägeln brennen.

Themenfeld
Gibt es auch in Zeiten der Corona-Krise Berufsberatungsangebote für neu zugewanderte Jugendliche? An wen können sich die Jugendlichen wenden?

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Recklinghausen ist weiterhin aktiv...

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Recklinghausen ist weiterhin aktiv, wenn auch ohne die Möglichkeit zu persönlichen Beratungsgesprächen. Wenn es Fragen zum Thema Ausbildung gibt, können sich Jugendliche gerne über folgende Kontaktdaten melden: 

recklinghausen.berufsberatungsk-spamprotection@arbeitsagentur.de

Was kann man tun, wenn jungen neu zugewanderten Menschen Wohnungslosigkeit droht?

Antwort: Hilfe zur Wohnungssicherung..

Sie können sich an die Hilfe zur Wohnungssicherung bei drohendem Wohnungsverlust der Stadt Recklinghausen wenden. Hier wird versucht, je nach Lage des Notfalls, Wohnraum zu sichern, drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern und bestehende Wohnungslosigkeit zu beenden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Wohnungssicherung bei drohendem Wohnungsverlust:

Stadthaus A
FB 50 Soziales, Arbeit und Wohnen
Rathausplatz 3/4
45657 Recklinghausen
E-Mail: sozialessk-spamprotection@recklinghausen.de

Alleinstehende in Wohnungsnot:

Diakonisches Werk
Herner Straße 8
Tel.: 02361/ 102064, -102039, -102036

Notschlafstellen:

Forsthaus
Hohenhorster Weg 51
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361/102067

Gastkirche und Gasthaus
Heilige-Geist-Str. 7
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/ 23273
E-Mail: infosk-spamprotection@gastkirche.de

Wo finden neu zugewanderte Jugendliche Informationen zu passenden Anerkennungsstellen und Anerkennunsgberatungsstellen?

Antwort: Unterschiedliche Zuständigkeiten für Anerkennungen..

Eine Anerkennung von Zeugnissen, Abschlüssen oder Leistungen kann sich lohnen, damit man in Deutschland schulisch oder beruflich voran kommt. Man sollte aber bedenken, dass nicht in allen Fällen dazu geraten werden kann, eine Anerkennung anzustreben. Sind z.B. wichtige Unterlagen nicht mehr vorhanden, kann es sehr schwierig werden. Oder bei einer Anerkennung wird nicht mehr als die Versetzung in eine 7. Klasse bescheinigt. Dann wäre es sinnvoller, erst gar nicht eine Anerkennung zu versuchen, sondern sich in der Schule anzustrengen, denn so kommt man wahrscheinlich schneller und besser zum Ziel.

Es gibt unterschiedliche Zuständigkeiten für Anerkennungen. Ein paar Beispiele:

- Anerkennung von Zeugnissen (allgemeinbildende Schulen): Bezirksregierung Düsseldorf (Abitur)
- Anerkennung von Zeugnissen (allgemeinbildende Schulen): Bezirksregierung Köln (alles bis zum Abitur)

Daneben gibt es noch viele weitere Anerkennungsfälle: z.B. Berufsausbildungen, Studium, berufliche Tätigkeiten. In vielen Fällen hilft da die Datenbank „Anabin“.

Weiterführende Informationen

Zur Website der Bezirksregierung Düsseldorf

Zur Website der Bezirksregierung Köln

Zur Website Anabin - Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Ihre Frage war nicht mit dabei? Sie sind Bildungsakteur*in und arbeiten mit neu zugewanderten Jugendlichen? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an infosk-spamprotection@bin-im-vest.de!  Wir versuchen, sie so schnell wie möglich zu beantworten.  

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